AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluß Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige, Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astknoten und -löcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen des Holzes im geringfügigen Maß dann den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern, wenn der übliche Gebrauch der Sache nicht beieinträchtigt wird. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern gelten als akzeptiert.

3. Preis Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich relevante Kosten wie jene für Materialeinkauf, Transport, Verschlechterung von Währungsparitäten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 3 nicht. In Katalogen, Prospekten, Preislisten und auf der Homepage angeführte Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich angegeben, stets unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Nachbestellungen. Bei etwaigen 10% Geschenkgutscheinaktionen können diese ausschließlich für Neukäufe und nicht bei bereits getätigten Verkäufen eingelöst werden.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar oder im vorhinein mit Banküberweisung zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a.Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Ausdrücklich schriftlich eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.Die Beanstandung von Rechnungen hat innerhalb drei Tagen nach deren Erhalt schriftlich zu erfolgen, andernfalls gelten die Rechnungen als vom Käufer genehmigt.

5. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder anderen wichtigen Gründen, im besonderen Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt wurde. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück, oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Bei letzterem ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben, zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, einen Betrag von € 20,- pro Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen einen Betrag von € 10,- pro Halbjahr zu bezahlen.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Rücksendung Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden diese Leistungen jedoch gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden mangels anderer Vereinbarungen für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart, in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten (Pkt. 5) und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Käufer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers und zu den von diesem im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt. In jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen. Ist der Käufer Verbraucher, so trägt ausnahmsweise der Verkäufer Gefahr und Kosten der Rückübersendung. Wir weisen darauf hin, dass bestellte Möbel bei Verfügbarkeit innerhalb von 14 Tagen abgeholt oder zugestellt werden müssen. Bei Lagerung über 14 Tage wird ein Lagergeld in der Höhe von € 15,- pro angefangener Woche verrechnet.

8. Lieferfrist Wir sind erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, die zur Ausführung erforderlich sind. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

9. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10. Geringfügige Leistungsänderungen Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt, wenn es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Dies gilt insbesonders für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich sowie nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist, und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war. Dies gilt auch noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung der Ware.Der Kunde hat im Sinne des § 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen, zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen, nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. In jedem Reklamationsfall ist der Kunde dazu verpflichtet uns eindeutige Fotoaufnahmen mittels Digitalfotografie per Email oder am Postweg zukommen zu lassen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen, nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen.Sämtliche Bestimmungen des Punktes 11 gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.

12. Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Schadenersatzanspüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder krass-grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Ist der Käufer Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt.Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen wie “Höhere Gewalt”, technische Übermittlungsfehler, das Löschen von Dateien, Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die nicht beim Verkäufer beschäftigt sind oder vom Verkäufer beauftragt wurden, insbesonders Frachtführer und Spediteure, sowie vom Käufer nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.

13. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne § 12 des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Verantwortung verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, was bedeutet sie nicht zu verkaufen, zu verpfänden, zu verschenken oder zu verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, im besonderen für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

15. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesonders in der offenen Postenliste, einzutragen und dem Abnehmer auf Lieferscheinen, Fakturen etc. ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern, und der Kunde hat diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind im Rahmen § 15 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

16. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation – außer in Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht berechtigt.

18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt wurde. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.